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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Jeder Teilnehmer hat den Anweisungen des Lehrpersonals zu folgen. Bei der
Anmeldung werden Hinweise für eine einheitliche Trainingsbekleidung gegeben.
2. Bleibt der Schüler dem Unterricht fern, so hat dies keine Kürzung der Unterrichtsgebühren
zur Folge. Versäumte Stunden können jedoch nachgeholt werden.
3. An Feiertagen und während der offiziellen Schulferien findet kein Unterricht statt.
4. Der Besuch des Unterrichts ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr, auch auf dem
Weg zwischen Ballettschule und Wohnort. Bei Kindern wird die Übernahme der
Haftung durch die Eltern vorausgesetzt. Die Haftung der Ballettschule für Schäden
gleich welcher Art, oder aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die
Fälle beschränkt, in denen das Personal der Ballettschule vorsätzlich oder grob
fahrlässig handelt. Ein Anspruch aus Unfall-, Vermögens-, Sach- oder
Personenschäden gegen die Ballettschule besteht nicht.
5. Gemäß Datenschutzgesetz weist die Ballettschule alle Mitglieder daraufhin, dass wir
Bilder und Videos von den Mitgliedern für unsere Medien, sowie auf unserer
Homepage veröffentlichen. Ist ein Mitglied nicht damit einverstanden, so bitten wir dies
uns mitzuteilen.
6. Die Einteilung der Mitglieder erfolgt in Leistungsgruppen. Es kann daher der Fall sein,
dass es zweckmäßig ist, eine neue Gruppeneinteilung vorzunehmen. Änderungen
werden mit den Betroffenen einvernehmlich abgestimmt.
7. Im Rahmen eines reibungslosen Ablaufs wird darum gebeten, sich 10 Minuten vor
Unterrichtsbeginn in der Ballettschule einzufinden.
8. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum 30. Juni oder 31. Dezember und
bedarf der Schriftform. Der Unterricht ist nicht Personen bzw. Lehrerbezogen. Somit besteht bei Lehrerwechsel kein Kündigungsgrund.
9. Ausnahmen von der vertraglichen Kündigungsfrist können nur getroffen werden, wenn
9.1. der Teilnehmer aus dem Einzugsbereich der Ballettschule verzieht,
9.2. eine längere Krankheit einen kontinuierlichen Unterricht verhindert,
9.3. Schüler , die nicht diszipliniert mitarbeiten und den Unterricht regelmäßig stören,
von der Ballettschule ohne Kündigungsfrist ausgeschlossen werden.
9.4. Der/die Schulleiter/in einen anderen Grund anerkennt.
Der Gerichtsstand ist Lüneburg